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   BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96   

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BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96 (https://dejure.org/1997,19877)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1997 - 9 B 606.96 (https://dejure.org/1997,19877)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 9 B 606.96 (https://dejure.org/1997,19877)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vermittlung des Bewusstseins deutscher Volkszugehöriger zu sein - Beurteilung der Frage, ob der Antragsteller den sathmar-schwäbisehen Dialekt spricht, durch das Gericht - Voraussetzungen für die grundsätzliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96
    Weiterhin ist geklärt, daß in den Fällen, in denen zu beurteilen ist, ob sich eine Vermittlung Volksdeutschen Bewußtseins, nämlich eine Identifikation des Spätgeborenen mit der Volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern, eines Elternteils oder einer sonstigen Bezugsperson, mittelbar aus Indizien herleiten läßt, der Beherrschung der deutschen Sprache - auch in Form eines Dialekts - als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Umgekehrt steht eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache regelmäßig der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegen (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96
    Ohne eine gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache kann deshalb in aller Regel weder eine deutsche Erziehung noch eine Vermittlung deutscher Kultur angenommen werden (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 -, zur Veröffentlichung in der Entseheidüngssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier vom Verwaltungsgerichtshof für wahrscheinlich gehalten - beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß in der Angabe der Volkszugehörigkeit mit "deutsch" durch einen Spätgeborenen bei Volkszählungen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen kein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, sondern lediglich ein bekenntnisähnliches Verhalten liegt, dem jedoch Indizwirkung für eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins zukommt (Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
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